Skitourengeher vs. Pistenbetreiber

Es war kurz vor Weihnachten 2012 als ich in St. Johann ein Wochenende verbrachte. Am Freitag nach der Anfahrt ging es von der Pension noch schnell hinauf auf den Harschbichl. Beim Einkehrschwung auf der Angereralm trafen wir auf die Weihnachtsfeier einer Gruppe Pistenraupenfahrer und Lifthelfer. Die vornehme Zurückhaltung uns Touris gegenüber wich zu alkoholisierter Stunde und ein Pistenraupenfahrer philosophierte dann irgendwann, dass wir Skitourengeher doch letztendlich alle Schmarotzer seien und uns auf Kosten derer, die Liftkarten kaufen unsere Vorteile erschleichen würden. Und nie im Leben würde er selbst Skitouren gehen, da er generell nichts macht, was seinen eigenen Arbeitsplatz zerstöre. Eine sachliche Diskussion war zu dieser Stunde aufgrund des Alkoholpegels nicht mehr möglich und so dachten wir uns nur unseren Teil. Zwar wurde er von seiner Chefin dann ein wenig eingebremst, doch zeigt es, was in den Köpfen der Liftbetreiber mitunter vorgeht.

Für mich ist das Tourengehen auf der Piste sicherlich der Ausnahmefall. Viel lieber bin ich da unterwegs, wo ich kaum jemanden treffe und die Natur richtig genießen kann. Es gibt aber natürlich auch die Tourengeher, die das Ganze hauptsächlich als Ausdauer- und Wettkampfsport sehen und mit Ultraleichtausrüstung Höhenmeter auf der Piste abspulen wollen. Oder die, die nach Feierabend schnell noch was machen wollen oder die einfach abseits der Piste nicht abfahren können. Letzter kommen dann irgendwann unweigerlich mit den Pistenbetreibern in Konflikt, die Angst um ihre Einnahmen haben. Es werden dann meist Unfallgefahren angeführt, die nicht selten zu Verboten führen. Um den Verbotsbefürwortern hier den Wind aus den Segeln zu nehmen hat der DAV bereits frühzeitig Regeln aufgestellt, wie man sich als Tourengeher auf der Piste zu verhalten hat.

Schaut man sich die Skigebiete in den Alpen an, so findet man von uneingeschränkter Nutzung bis totalem Verbot alle Abstufungen an Bestimmungen. Für die bayerischen Alpen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine generelle Sperrung zumindest abgelehnt und erlaubt nur in Sonderfällen eine Sperrung. Die Verbotspraxis, wie sie die Liftbetreiber in Garmisch-Partenkirchen, am Brauneck und am Spitzing eingeführt hatten, ist somit hinfällig. Auch dort hatte man vor allem mit Beinahezusammenstöße argumentiert, wobei es letztendlich trotzdem immer nur um die vermeindlichen Einnahmeverluste gehen dürfte.

Auf den ersten Blick mag es so aussehen, dass man mit uns Tourengeher ein schlechtes Geschäft macht, doch auf den zweiten Blick stellt sich das doch anders da. Sicherlich spare ich mir die 40-50 Euro für den Tagespass, doch gesamtwirtschaftlich macht das ja den kleinen Teil eines Skiwochenendes in den Bergen aus, denn ich wohne genauso in einem Hotel, einer Pension oder einer Hütte und gehe genauso zum essen wie der „normale“ Pistenskifahrer.

Silvester waren wir mit einer Gruppe von über 20 Personen im Schnalstal in der „Schönen Aussicht Hütte“. Bereits beim Aufstieg am ersten Abend fing und ein Pisten-Carabinieri ab, der und aber dann unbehelligt weitergehen ließ. Denn eigentlich ist das Tourengehen hier verboten, wird aber nicht geahndet. Im Vorfeld wussten wir das und gingen das Risiko trotzdem ein. Die nächsten beiden Tage gingen wir immer abseits der Piste, am vierten Tag mussten wir auf dem Rückweg von der Weißkugel gegen Pistenschluß wieder 400 Meter auf der Piste aufsteigen. Diesmal kamen wir an einen anderen Carabinieri, der uns eine Standpauke hielt und uns auch damit drohte, dass wir abfahren müssten. Nach einigen Überredungskünsten und dem Versprechen, dass wir es nicht mehr wieder tun würden, ließ er uns dann doch weitergehen. Was wäre wohl die Konsequenz wenn er das Verbot durchgesetzt hätte? Letztendlich würden wir mit der Gruppe das nächste Mal ein anderes Ziel suchen, wo wir alle willkommen sind. Und da die Hälfte von unserer Gruppe auch nur gepistelt hat, wären das auch mal schnell 1500 – 2000 Euro weniger für die Liftbetreiber. Und nun sind wir an dem Punkt, wo sich auch die Liftbetreiber ins eigene Fleisch schneiden.

Nächstes Beispiel: Oft genug habe ich es schon erlebt, dass Familien mit den Kindern in die Skiferien gehen, wo (meist) die Mütter mit den Kindern auf der Piste fahren, während die Männer zusammen eine Skitour gehen. Wo wird man so einen Urlaub wohl planen? Wohl eher nicht dort, wo Tourengeher verboten sind.

Aber Gott sei Dank erkennen manche Skigebiete auf das Potential, dass in uns Tourengehern steckt, wie beispielsweise am Loser im steirischen Salzkammergut.

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